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Bielefeld Konferenz 2012

Vom 24. bis 26. April findet die 10.nternationale Bielefeld Konferenz 2012 in der Stadthalle Bielefeld statt. Das diesjährige Veranstaltungsmotto lautet „Shaping Future INFO-Structures: Feeding Data, Designing Information Services and ­Constructing ICT-Infrastructure...

Studie zum Social Web in Deutschland

Das Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen PriceWaterHouseCoopers (PwC) will in einer Studie herausgefunden haben, dass Facebook inzwischen für mehr Traffic auf Drittwebsites verantwortlich ist als die Suchmaschine Google. Insgesamt befragte PWC für diese...

Studie zum Einfluss von sozialen Netzwerken auf die ­juristische Arbeit

Der Internationale Anwaltsverband (IBA – International Bar Association) hat eine Studie veröffentlicht, die untersucht, welche Auswirkungen inzwischen die ­diversen sozialen Netzwerke auf die Arbeit von Juristen haben. Ausgangspunkt der Überlegungen bildet natürlich der unglaubliche Erfolg von sozialen Netzwerken wie Facebook, der sich in täglichen Medienberichten sowie auch im Alltagsleben vieler User wiederfindet. Da auch Juristen nicht auf einem anderen Stern leben, ist zu vermuten, dass auch im Rechtsbereich inzwischen gewisse Ein­flüsse der sozialen Medien auf die tägliche Arbeit sowie Praktiken festzustellen sind.

Konkret wurde etwa beobachtet, ob und wie sich Rechtsanwälte, Richter und Geschworene online in sozialen Netzwerken verhalten. Die Studie ist allerdings nur eingeschränkt repräsentativ. Eine signifikante Anzahl von Mitgliedern hat sich nämlich nicht an dieser Untersuchung beteiligt, da diese befürchteten, so etwas wie eine offizielle Verhaltensrichtlinie in sozialen Netzwerken durch die Antworten zu formulieren oder nahe zu legen. Dieses Argument kann man wohl unter dem Begriff „juristische Spitzfindigkeiten“ ablegen. Durch die Breite der Teilnehmer – insgesamt 60 IBA-Mitgliedsverbände aus der gesamten Welt haben sich an dieser Befragung beteiligt – gibt die Untersuchung trotzdem einen guten Einblick zur Einschätzung von Juristen gegenüber den sozialen Netzwerken wieder.

Folgende interessante Resultate haben sich u.a. ergeben:

  • Von den Antwortenden haben 9 von 10 Personen angegeben, dass soziale Netzwerke für die juristischen Berufe eine neuartige Herausforderung darstellen.
  • Eine große Mehrheit (knapp 70%) der Antwortenden ist der Meinung, dass es vertretbar ist, wenn Richter und Rechtsanwälte über soziale Netzwerke kommunizieren.
  • Allerdings werden gepostete Meinungen oder Kommentare über Berufskollegen oder über laufende Verfahren …

E-Commerce-Praktiken fördern die Nutzung der Fernleihe

Die Fernleihe in den Vereinigten Staaten bleibt auch im Internetzeitalter eine Erfolgsgeschichte, trotz der großen Konkurrenz durch elektronische Volltext-Datenbanken, gebrauchte Bücher auf Amazon, die Möglichkeit Artikel über die Websites bei den Verlagen direkt zu bestellen oder durch Aggregatoren wie Ingenta. Sicherlich ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Möglichkeit für die User, sich kostengünstig mit Fachartikeln und Büchern einzudecken, ein wichtiger Grund für die Nutzung der Fernleihe. Dies kann aber nicht ausreichend als Erklärung herhalten, wieso Nutzer die Fernleihe gegenüber alternativen Sofort-Downloadmöglichkeiten oder Schnelllieferungen per Post bevorzugen. Die Autorin dieses Beitrags stellt hierzu die Hypothese auf, dass die konsequente Anwendung von E-Commerce-Praktiken in den untersuchten Bibliotheken der entscheidende Faktor für das kontinuierliche Wachstum des auswärtigen Leihverkehrs in den USA ist.

Um ein Verständnis für die verschiedenen E-Commerce-Konzepte im Bereich des Fernleihverkehrs zu gewinnen, ist es zuerst notwendig, einige der zentralen Begriffe des E-Commerce zu erklären. Einer, wenn nicht der wichtigste Begriff für E-Commerce ist der der Selbstbedienung. Im Online-Handel ist dies der Dreh- und Angelpunkt für alle weiteren Aktionen. Die Selbstbedienung gewährleistet, dass der

  • User Zugang zu der Website mit dem Online-Shop hat,
  • das Warenlager durchsuchen kann,
  • die gewünschte Ware auswählen kann,
  • mit dem Warenkorb an die virtuelle Kasse gehen kann,
  • und dann die Bestellung mit der Bezahlung und der Auswahl der Versand- und Lieferoptionen abschließen kann.

Und dies geschieht alles ohne jegliche Unterstützung des Verkäufers. Kurz gesagt ist dies heute das Standard-Geschäftsmodell des E-Commerce. Weiterhin sollte eine E-Commerce-Website über zwei sich eigentlich widersprechende Funktionen verfügen: haftende …