Bereits mehrfach war das geplante und verschiedentlich geänderte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage ein Thema in diesem Newsletter. Am 01. März 2013 war es nun soweit und die schwarz-gelbe Koalition hat dieses neue Gesetz im Bundestag durchgeboxt. Insgesamt stimmten 293 von 539 Abgeordneten für den eingebrachten Entwurf, bei 243 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen. Allerdings ist völlig unklar, was mit diesem Gesetz in der verabschiedeten Version eigentlich bezweckt wird. Mehr Schutz für die Inhalte der Presseverlage? Wurde dieses Ziel erreicht? Mit ziemlicher Sicherheit nicht. Dieses Gesetz war ursprünglich mit dem Gedanken gestartet, den führenden Suchmaschinenbetreiber Google als Zahlstelle in Beschlag zu nehmen. Gerade von dieser einst vehement geforderten "Lex Google", oder auch "Google Steuer", ist nicht mehr viel übrig geblieben. Vielmehr wurde durch die beschlossene Regelung nur die Unsicherheit bei der Nutzung von Text-Schnipseln im Internet erhöht. Es ist zu befürchten, dass gerade kleine Blogs, soziale Netzwerke, Forenbetreiber und private Homepagebetreiber mit einer weiteren Abmahnwelle überzogen werden.
Knackpunkt dieses Beschlusses ist die Textpassage "Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte", die weiterhin lizenzfrei genutzt werden dürften. Aber was bedeutet das genau? Wie lang (Buchstaben, Worte) sind kleinste Textausschnitte? Woran erkennt man, dass es sich um Inhalte von einem Presseverleger handelt? Gehören auch Worte, die in einem Link enthalten sind, zu dem Textschnipsel? Und wer darf eigentlich dieses Leistungsschutzrecht in Anspruch nehmen? Wirklich nur Presseverlage? Wie sieht es mit Blogs oder sonstige Websites aus, die in gewissem Sinn ebenfalls publizistisch geschützte Inhalte erstellen? Es ist nicht einmal sicher, ob nicht auch soziale Netzwerke von diesem Gesetz betroffen sein könnten. Und woran ist erkennbar, dass ein Jahr vorbei ist (Anmerkung: Beiträge, die älter als ein Jahr sind, sind ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen)? Dies sind nur einige der ungeklärte Fragen. Es dürfte noch viele weitere geben, die erst die Praxis aufdeckt, bzw. der Brief eines Abmahnanwalts. Kurz gesagt der deutsche Gesetzgeber hat, anstatt eine vermeintliche Gesetzeslücke zu schließen, lediglich für deutsche Website-Betreiber eine weitere Hürde für Innovationen und den freien Informationsaustausch im Internet gelegt.
Und nun? Das jetzt verabschiedete Leistungsschutzrecht kennt, abgesehen von der Branche der Abmahnanwälte, eigentlich nur Verlierer. Eher kann noch Google als ein Gewinner dieser neuen Reglung bezeichnet werden. Schließlich wird allgemein davon ausgegangen, dass Google auch in Zukunft nicht für seine Suchmaschinentreffer zahlen muss. Ob dieses Gesetz zum Papiertiger wird, ist noch unklar. Das Gesetz kann nämlich im SPD-beherrschten Bundesrat eventuell noch verhindert werden. SPD-Politiker haben auch angekündigt, im Bundesrat gegen dieses Gesetz vorzugehen. Ob es dazu kommt, muss sich aber erst noch zeigen. Allerdings wandert es bei einem Einspruch durch den von der SPD beherrschten Bundesrat lediglich in den Vermittlungsausschuss. Das Leistungsschutzrecht ist nämlich nicht zustimmungspflichtig.
Es wäre für die deutschen Verlage im Nachhinein wohl klüger gewesen, sich am Beispiel von Frankreich zu orientieren. Dort wurde vor wenigen Wochen eine Vereinbarung zwischen Google und den französischen Presseverlagen erzielt. Durch die einmalige Einzahlung von 60 Mio. Euro in einen Innovationsfonds soll den französischen Zeitungen der Übergang ins digitale Zeitalter erleichtert werden. Vielleicht noch wichtiger als diese vereinbarte Summe ist die Ankündigung, bei der Online-Webung mit den französischen Zeitungen zusammenzuarbeiten, um deren Einnahmen mit Hilfe von Google Adsense und anderen Google Diensten zu steigern.
Grundsätzlich muss man sich aber hier dem Kommentar des Hightech-Verbands BITKOM anschließen und attestieren, dass dies einfach nur ein überflüssiges Gesetz ist, das in dieser Form niemand benötigt.
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