Die Online-Ausleihe der Öffentlichen Bibliotheken in Deutschland, die unter der Marke Onleihe bekannt ist, bietet bereits seit 2007 Bibliotheksbenutzerinnen und -benutzern die Möglichkeit, über diese von der Firma divibib GmbH aus Reutlingen entwickelte Plattform digitale Medien auszuleihen. Seitdem hat sich der mit der Onleihe nutzbare Medienbestand deutlich ausgeweitet, er gehört mittlerweile zu den beliebten und häufig genutzten Angeboten der Bibliotheken. Schon seit einigen Jahren gibt es daher Kritik von Verlagen, Urheberverbänden, dem Buchhandel und Künstlerinnen und Künstlern, die behaupten, diese für Nutzerinnen und Nutzer kostenlose Ausleihe von E-Medien führe zu Einnahmenverlusten. Aktuell haben sich zahlreiche bekannte Autorinnen und Autoren in der öffentlichkeitswirksamen Initiative „Fair lesen“ zusammengefunden, (https://www.initiative-fair-lesen.de/). In einem als doppelseitige Zeitungsanzeige veröffentlichten offenen Brief fordern sie, es dürfe keine „Zwangslizenzierung“ geben. Gemeint ist damit eine mögliche gesetzliche Änderung, bei der die Verlage zur Lizenzierung digitaler Bücher für Bibliotheken verpflichtet werden sollen. Inzwischen ist es in Reaktion auf diesen Aufruf zu einer teilweise heftig ausgetragenen Kontroverse gekommen. Nachfolgend untersuchen wir die von den beiden Seiten, d. h. von Bibliotheken und Verlagen, Autorinnen und Autoren, vorgebrachten Argumente auf ihre Stichhaltigkeit. Bei „Fair lesen“ handelt es sich nach eigenen Angaben um eine Gemeinschaft von Autorinnen, Autoren, Urheberverbänden, Verlagen und Buchhandlungen.
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