Neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger steht weiter in der Kritik
Datum: 28. Juni 2018
Autor: Erwin König
Kategorien: Kurz notiert

Seit August 2013, also seit knapp fünf Jahren, ist das neue deutsche Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverleger in Kraft. Gebracht hat es laut eines Beitrags im Spiegel den Verlagen bisher so gut wie gar nichts. Und noch schlimmer, das Gesetz trifft nicht einmal den, den es ursprünglich treffen sollte – Google News –, sondern kleine Unternehmen mit meist innovativen Ideen. Das einst als „Lex Google" eingeführte Gesetz kann man in allen Belangen nur als Fehlschlag bezeichnen. Für die Verlage selbst hat es mehr Kosten als Einnahmen verursacht. Über dem Gesetz hängt zudem das Damoklesschwert eines ausstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das im Prinzip darüber entscheiden wird, ob das deutsche Leistungsschutzrecht überhaupt gültig ist. Aber es droht noch weiteres Ungemach: am 20. Juni stimmt der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments über ein europaweites Leistungsschutzrecht für Presseverleger ab.

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