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Digital Services Act: bürokratisches Monstrum oder notwendiges digitales Grundgesetz?

Datum: 26. Juli 2022
Autor: Erwin König
Kategorien: Kurz notiert

In den letzten Wochen und Monaten ist in der medialen Berichterstattung ein wenig untergegangen, dass die Europäische Union (EU) relativ große Fortschritte bei der Entwicklung des neuen Digital Services Act (DSA – dt. Gesetz über digitale Dienste)1 gemacht hat. Am 5. Juli 2022 ist das beschlossene Gesetzespaket, bestehend aus Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA – dt. Gesetz über digitale Märkte)2, im EU-Parlament mit großer Mehrheit verabschiedet worden. In Kraft treten diese Verordnungen wahrscheinlich Anfang 2023, spätestens am 1. Januar 2024. Mit dem Gesetz über digitale Dienste sollen bestehende Fehlentwicklungen des Internets korrigiert werden. Mit diesem Internetregulierungsgesetz der EU sollen zahlreiche problematische Bereiche des Internets rechtlich geregelt werden. Dazu zählen neue Regeln zu Cookie-Bannern und Onlinewerbung, die Verpflichtung von Plattformbetreibern Inhalte-Filter einzusetzen und vieles mehr. Der DMA zielt dagegen auf die bestehenden Marktverwerfungen, denn speziell die großen Tech-Konzerne aus den USA, Google/Alphabet, Facebook/Meta, Microsoft, Apple und Amazon, beherrschen das Internet in einer Weise, die es gerade kleineren Unternehmen praktisch unmöglich macht, langfristig wirtschaftlich zu bestehen. Während es sich beim DSA für die einen schon heute um ein bürokratisches Monstrum („EU-Regulierungswut“) handelt, sehen andere darin notwendige neue Regelungen oder sogar so etwas ein notwendiges digitales Grundgesetz. Nachfolgend werden einige Aspekte von DSA und DMA vorgestellt und diskutiert.

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