Studie: Bewusstsein in der Bevölkerung für ­Urheberrechtsverletzung nimmt zu
Datum: 20. September 2012
Autor: Erwin König
Kategorien: Kurz notiert

Im Auftrag des Bundesverbands Musikindustrie, der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels – sprich den Verfechtern einer eher harten Linie bei Urheberrechtsverletzungen in Deutschland – hat das Marktforschungsinstitut GfK die Einstellungen der deutschen Bevölkerung zur Urheberrechtsproblematik befragt. In dieser repräsentativen Untersuchung für deutsche Internetnutzer über 10 Jahre wurden 10.000 deutsche Bürger befragt. Dazu kommt eine Zusatzbefragung mit 3.000 Personen, um die vorliegenden Ergebnisse auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.

 

Die wichtigsten Resultate dieser Umfrage sind:

  • Nach dieser Untersuchung ist einer überwiegenden Mehrheit (97%) klar, dass das kostenlose Anbieten und Herunterladen von urheberrechtlichen geschützten Inhalten, wie Filme und Musik, über Plattformen wie Filehoster und Peer-to-Peer-Netzwerke, eine illegale Tätigkeit darstellt.
  • 81% der deutschen Internetuser ist bewusst, dass solches unrechtmäßige Anbieten oder Herunterladen auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
  • Bei den Sanktionen für das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Inhalten sehen 77% der Antwortenden ein Bußgeld für ausreichend an. Internetsperren, d.h. die zeitweise Aussetzung des Internetanschlusses für illegale Downloads, wird nur von 27% der Antwortenden als eine angemessene Strafe angesehen.
  • Weiterhin sind 72% für die Anzeige eines Warnhinweises durch den Provider, wenn man illegale Inhalte herunterlädt. Allerdings wird den Warnhinweisen nur eine relativ geringe Durchsetzungskraft zugesprochen. So glauben 43%, dass sich ein User kaum durch diese Hinweise von seinem verbotenen Tun abhalten lassen würde.

Kann man den Ergebnissen dieser Studie glauben? Haben die Deutschen wirklich mehr Verständnis dafür, dass verbotene Downloads bestraft werden? Schließlich treten die Auftraggeber dieser Untersuchung eher für eine Verschärfung des Urheberrechts ein. Vor allem die Methodik der vorliegenden Studie ist nicht überzeugend, wie z.B. bei der Frage nach den verschiedenen Strafmaßnahmen. So konnten die Antwortenden nur zwischen „angemessen“ bzw. „nicht angemessen“ wählen. Ferner wurden einige auf der Hand liegende Maßnahmen, wie etwa auch die Bestrafung der Online-Plattformen selbst, die solche illegale Dateien und Downloads bereitstellen, gar nicht zur Auswahl angeboten. Außerdem ist es fraglich, wie viele der Teilnehmer ehrlich geantwortet haben, als sie gefragt wurden, ob sie selbst schon einmal illegal Dateien aus dem Internet heruntergeladen haben.

Insgesamt bleibt unklar, ob das Bewusstsein für Urheberrechtsverletzungen wirklich in der Bevölkerung gewachsen ist. Dies ist zwar denkbar, wenn man berücksichtigt, wie oft dieses Thema in den Medien in den letzten Monaten und Jahren behandelt worden ist. Ob dies aber ein grundsätzliches Umdenken bei den Hardcore-Downloadern hervorgebracht hat, muss eher bezeifelt werden. Und so lange es international unterschiedliche Rechtsauffassungen zu diesem Thema gibt, dürfte es schwer sein, den hauptsächlich aus dem Ausland operierenden Download-Anbietern ihr illegales Tun zu untersagen.

Quelle:
„Studie zur Digitalen Content-Nutzung 2012: Hohe Akzeptanz von Sanktionen und Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen in der Bevölkerung“; Gemeinsame Pressemitteilung von GVU, BVMI und BöV vom 22. August 2012, online verfügbar unter http://www.gvu.de/25_202_Studie_zur_Digitalen_Content_Nutzung_2012_Hohe_Akzeptanz_von_Sanktionen_und_Warnhinweisen_bei_Urheberrechtsverletzungen_in_der_Bevoelkerung.htm

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