Der großen Beliebtheit von Suchmaschinen ist es bekanntlich zu verdanken, dass wir inzwischen ein sogenanntes „Recht auf Vergessenwerden“ haben. Am 6. November 2019 wurde dieses Recht durch das Bundesverfassungsgericht auch auf Online- und Pressearchive ausgeweitet. Im Prinzip soll damit sichergestellt werden, dass nach einer bestimmten Zeit bestimmte digitale Informationen mit Personenbezug nicht mehr abrufbar sind. So sollen beispielsweise zeitlich lange zurückliegende Presseartikel, die...

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