Konsumenten wollen mehr Besitzrechte an digitalen Inhalten
Datum: 9. August 2013
Autor: Erwin König
Kategorien: Kurz notiert

Bekanntlich können die meisten Bücher, Filme, Musikalben oder Video-Spiele jederzeit von einem Käufer zum anderen weiterverkauft werden, ohne dass dies rechtliche Probleme oder Risiken durch Urheberrecht oder Verlage/Produzenten nach sich ziehen würden. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Inhalte physisch an einen Original-Datenträger – Printbuch, DVD, CD – gebunden sind. Für digitale Inhalte besteht diese Möglichkeit derzeit nicht. Diese Tatsache stößt bei immer mehr Konsumenten auf Unverständnis. Der Bezahldienst WorldPay hat zu dieser Problematik eine Umfrage veröffentlicht.

Für diese Studie wurden mehr als 3.000 Verbraucher in Großbritannien und den USA, die älter als 18 Jahre sind und in den letzten 12 Monaten mindestens ein digitales Produkt erworben haben, online befragt. Folgende Resultate haben sich dabei u.a. ergeben:

  • Gründe für den Kauf von digitalen Produkte sind die schnellere Verfügbarkeit, nachdem man diese gekauft hat (GB: 45%, USA: 49%), benötigen keine Regale oder physische Aufbewahrungsorte (GB: 43%, USA: 49%), sind billiger (GB: 38%, USA: 38%), sind leichter in Empfang zu nehmen (GB: 36%, USA: 36%), sind leichter auf verschiedene Geräte zu installieren (GB: 32%, USA: 37%) und sie sind leichter mit anderen zu teilen (GB: 19%, USA: 24%).
  • 54% der befragten britischen und 49% der amerikanischen Konsumenten sagen aber auch, dass ihre physischen Sammlungen von DVDs, CDs, Bücher etc. mehr über ihre Persönlichkeit aussagen, als die von ihnen erworbenen digitalen Produkte.
  • Mehr als die Hälfte der US-amerikanischen und britischen Konsumenten würden sich wünschen, dass sie die Möglichkeit hätten, ihre erworbenen digitalen Inhalte zu verkaufen.
  • 15% der Verbraucher in den USA bzw. 14%  in Großbritannien sind der Meinung, dass sie dieses Recht für einen Weiterverkauf von digitalen Inhalten hätten. 16% (GB) und 19% (USA) glauben, dass sie ihre digitalen Filme, Musikdateien, Bücher gegen neue Inhalte teilweise umtauschen dürfen.
  • 32% der Konsumenten in Großbritannien und 29% in den USA sind sich bewusst, dass sie ihre digitalen Produkte nicht weiterverkaufen oder eintauschen dürfen. Allerdings ist die Mehrheit der Umfrageteilnehmer unsicher, was sie mit ihren gebrauchten digitalen Produkten machen dürfen. Der Wunsch der Konsumenten, digitale Inhalte weiterzugeben oder alt gegen neu zu tauschen, könnte die Gelegenheit für Händler bieten,  neue, alternative Erwerbsmodelle zu entwickeln und anzubieten.
  • Digitale Abonnements sind in den USA beliebter als in Großbritannien. So haben 29% der US-Amerikaner (GB: 20%) schon für Online-Filme bezahlt sowie 25% (GB: 16%) für TV-Sendungen. Dabei bevorzugen amerikanische Konsumenten aber ein Flatrate-Angebot, während die Briten eher ausgewählte Inhalte abonnieren wollen.

Bei den vorliegenden Ergebnissen ist natürlich zu beachten, dass  WorldPay als Online-Bezahlstelle ein gewisses Interesse daran hat, dass digitale Inhalte einfacher weiterverkauft werden können. Trotz dieser Einschränkung ist es aus Verbrauchersicht nicht nachzuvollziehen und zu akzeptieren, dass man praktisch keine Rechte an den erworbenen digitalen Inhalten besitzt. Ohne Zweifel haben sich in den letzten fünf Jahren die Modelle, wie Musik, Filme TV-Programme oder  Lesematerial erworben und konsumiert werden, aber spürbar verändert. Die digitale Industrie wächst zurzeit exponentiell und hat einen Wandel weg von physischen Inhalten hin zu digitalen Formen ausgelöst. Leider werden physische und digitale Produkte von der Industrie rechtlich unterschiedlich bewertet, so dass der Weiterverkauf von "gebrauchten" digitalen Inhalten nicht gestattet ist.

Grund für dieses unfreundliche Verhalten gegenüber Konsumenten ist natürlich in den schon fast zwanghaften Befürchtungen der Verlage, Softwareanbieter, Autoren etc. zu suchen, dass digitale Inhalte ohne diese Einschränkungen und Sicherungsmaßnahmen noch öfter auf illegalen/halblegalen Online-Portalen zu finden wären.

Wie so oft dürfte diese Thematik in Deutschland wohl nicht durch den Gesetzgeber geregelt werden, sondern durch die Gerichte. Im Juli letzten Jahres wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein richtungsweisendes Urteil (siehe http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=124564&doclang=DE) zu dem Handel mit gebrauchter Software erlassen. Dort wurden bei dem Rechtsstreit zwischen dem Software-Hersteller Oracle und dem Gebrauchtsoftwarehändler UsedSoft entschieden, dass per Download vertriebene Software genauso zu behandeln ist wie Programme, die auf Datenträgern vertrieben werden.

Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil Signalwirkung auch für die von Verbrauchern erstandenen digitalen Filme, E-Books oder mp3- Musikdateienalben besitzt. Rechtlich gesehen gibt es zwischen Software und anderen digitalen Inhalten nämlich Unterschiede. Entscheidend ist bei Software die Software-Richtlinie und bei urheberechtlich geschützten Werken, wie es z.B. Filme sind, kommt die Urheberrechts-Richtlinie zur Anwendung. Grundsätzlich stehen aber schon verschiedene Anbieter, wie der Online-Händler Amazon, in den Startlöchern, um digitale Gebrauchtmärkte zu eröffnen.

Quelle:

WorldPay (Hrsg.): "The digital generation: A research report exploring online digital consumer behaviour in the US and UK"; 2013, online kostenlos erhältlich unter (benötigt eine Registrierung) http://www.worldpay.com/corporate/index.php?page=reports&sub=digitaldownload&c=US

 

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