Fragwürdiger neuer Gesetzesentwurf zum ­Leistungsschutzrecht
Datum: 20. September 2012
Autor: Erwin König
Kategorien: Kurz notiert

Die Zeitungs-Verlage, angeführt von der Springer-Presse, haben trotz der heftigen Kritik durch große Teile der deutschen Gesellschaft offensichtlich Gehör bei den Politikern der schwarz-gelben Regierungskoalition gefunden, und so steht ein neuer Entwurf für ein neues umstrittenes Leistungsschutzrecht in Deutschland im Raum. In der Ausgabe 2/2012 dieses Newsletters wurde bereits auf den vorhergehenden Vorschlag für ein geändertes Leistungsschutzrecht eingegangen. Der vorliegende Entwurf stellt eine etwas abgemilderte Form dieses ursprünglichen Vorschlags dar. Trotzdem ist dieser aus Sicht eines freien Internets und für demokratisch denkende Menschen im Kern inakzeptabel.

 

In dem überarbeiteten Gesetzesentwurf sollen Blogs, die Zitate aus Zeitungsartikel nutzen und/oder auf diese verlinken, nicht mehr zur Kasse gebeten werden. Damit sind Blogger den „Verbänden, Vereinen, Anwaltskanzleien sowie und sonstigen ehrenamtlichen, privaten oder gewerblichen Usern“ gleichgestellt worden. Betroffen sind damit „nur“ mehr Suchmaschinen („Lex Google“) sowie andere Nachrichten-Aggregatoren, was immer der Gesetzgeber darunter verstehen will. Folge wird sein, dass eine große Rechtsunsicherheit entstehen wird, wer als Nachrichtenaggregator eingestuft wird. Es droht somit eine neue Abmahnwelle über Deutschland hereinzubrechen.

Mit diesem Gesetzesentwurf, falls er in der vorliegenden Form verabschiedet wird, wird es trotzdem nur Verlierer geben. Wenn Zeitungsverlage wirklich glauben, mit diesem Gesetz mehr Einnahmen zu erzielen, wird diese Blase schnell zerplatzen. In Belgien und Frankreich haben sich die Verlage nicht umsonst auf andere Art mit Google geeinigt. Zu den Verlierern zählt aber auch der deutsche Internetuser, dem so teilweise der Zugang zu Informationen gesetzlich verbaut wird. Bereits heute wird man als deutscher Internetnutzer beim Besuch auf Videoplattformen wie YouTube öfter einmal am Ansehen eines Videos gehindert („Leider ist dieses Video ... in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt“). Streaming-Portale wie Hulu oder Netflix sind für deutsche User überhaupt nicht zugänglich.

Das neue Leistungsschutzrecht hat – auch wenn es keine Absicht ist – die gleiche zensorische Auswirkung wie diese anderen Beschränkungen. Dies ist umso ärgerlich, da dieses Gesetz auch in dieser neuen Fassung so überflüssig wie ein Kropf ist. Schließlich gibt es einfache technische Möglichkeiten, um Suchmaschinen und andere Harvester von der Indexierung von gewissen Inhalten einer Webseite abzuhalten.

Deutschland droht im Internet immer mehr zu einem Sonderfall zu werden. Die Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft sind unabsehbar, wenn das Interesse einiger weniger („die Presseverlage“) zuungunsten vieler („die Allgemeinheit der deutschen Internetuser“) geändert würde. Oberstes Ziel einer demokratisch ausgerichteten Regierung sollte es eigentlich sein, für seine Bürger den freien Zugang zu Informationen zu gewähren. Das bedeutet nicht, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ohne jegliche staatliche Eingriffe sein sollte. Aber dafür braucht es kaum neue Internetgesetze. Wir haben schließlich schon ausreichend genug Regelungen.

 

Im Prinzip würde es auch ausreichen, wenn man den Blick auf andere, ähnliche Gesetzesverschärfung, für das Internet lenken würden die zeigen, dass solche speziellen Internetregelungen kaum etwas bringen. So hat z.B. die TU Darmstadt in einer aktuellen Studie festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung zur Terrorabwehr überhaupt nicht geeignet ist. Gelegentlich bekommt man den Eindruck, dass gewisse Politiker mehr Probleme mit der Freiheit im Internet haben als ihre Bürger. Grundsätzlich wird durch solche Gesetze und Abkommen der Umgang mit Information und Wissen für den Einzelnen, für die Gesellschaft sowie auch für die Wirtschaft nur immer schwieriger und komplexer, ohne dass ein Nutzen entsteht.

Quelle:
„RegE: Siebentes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“; Erscheinungsdatum 29.08.2012, Gesetzentwurf der Bundesregierung, online abrufbar unter http://bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_LSR

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