Das Recht auf Vergessen als mögliche Chance für Bibliotheken
Datum: 6. November 2016
Autor: Erwin König
Kategorien: Kurz notiert

Die geltende Rechtsprechung innerhalb einzelner Länder der EU und auch anderen Regionen dieser Welt hat dazu geführt, dass Online-Nachrichtenarchive, die alte Nachrichten zu bestimmten Personen zugänglich machen, verklagt worden sind. Tatsächlich ist es heute so, dass man kaum mehr eine Suchanfrage über Google durchführen kann, wo nicht am Ende der Suchliste der dezente Hinweis auftaucht, dass einige Resultate "aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts" entfernt worden sind. Zu Forschungszwecken ist es aber unumgänglich, dass solche historischen Verweise und Nachrichten weiterhin verfügbar und zugänglich sind. Diese Ausgangslage bietet Bibliotheken, Archiven und anderen Informationseinrichtungen eine gute Möglichkeit, sich von Google und anderen Online-Plattformen abzusetzen. Für Bibliotheken lässt sich aus dieser Situation heraus die Empfehlung ableiten, ihre alten Zeitungsbestände zu digitalisieren oder Online-Nachrichten zu archivieren, um diese historisch wichtigen Inhalte trotzdem für ihre Benutzer zumindest innerhalb ihrer Einrichtung bereitstellen zu können.

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