Der Kampf um die Neuauflage des Leistungsschutzrechts für Presseverleger im Internet spitzt sich weiter zu. Die Lobby der Verlegerverbände fordert, dass Google, Facebook und Co.nicht mehr als drei Worte lizenzfrei verwenden dürfen (siehe https://www.heise.de/newsticker/meldung/Leistungsschutzrecht-Verleger-wollen-maximal-drei-Woerter-lizenzfrei-zulassen-4658451.html). Was will ein User mit einer aus drei Worten bestehenden Überschrift anfangen? Nichts, denn der Kontext ist meist zu gering, um irgendetwas daraus ablesen zu können. Die Forderung zielt im Kern darauf ab, jegliche Informationen von Presseverlagen kostenpflichtig zu machen. Manche sprechen in diesem Zusammenhang von einer Monopolisierung der Informationen. Im Raum steht nun aber ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, der die Grenze bei acht Wörtern, die lizenzfrei bleiben sollen, ziehen möchte.
Der Kampf um die Neuauflage des Leistungsschutzrechts für Presseverleger im Internet spitzt sich weiter zu. Die Lobby der Verlegerverbände fordert, dass Google, Facebook und Co.nicht mehr als drei Worte lizenzfrei verwenden dürfen (siehe https://www.heise.de/newsticker/meldung/Leistungsschutzrecht-Verleger-wollen-maximal-drei-Woerter-lizenzfrei-zulassen-4658451.html). Was will ein User mit einer aus drei Worten bestehenden Überschrift anfangen? Nichts, denn der Kontext ist meist zu gering, um […]